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Seit mehr als 20 Jahren existieren sogenannte Zielvereinbarungen im deutschen Hochschulsystem. Als Instrument der Hochschulsteuerung werden sie zwar verbreitet, aber noch nicht flächendeckend eingesetzt. So haben etwa zwei Drittel der Universitäten Erfahrungen mit Zielvereinbarungen zwischen Hochschulleitung und Fakultäten. Im Schnitt sind sie auf rund vier Jahre angelegt. Dies zeigt eine aktuelle Befragung von deutschen Universitätskanzler*innen durch das CHE Centrum für Hochschulentwicklung.

Seit den 2000er Jahren sind sogenannte Zielvereinbarungen an deutschen Hochschulen im Einsatz. Hierin werden bestimmte Ziele, etwa für eine Fakultät, gemeinsam mit der Hochschulleitung innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens im Rahmen eines Prozesses definiert und festgehalten. Anschließend wird an der Umsetzung der vereinbarten Ziele gearbeitet und die Zielerreichung gemessen.

CHE Geschäftsführer Frank Ziegele sieht in ihnen ein effektives Instrument der Hochschulsteuerung: „Richtig eingesetzt, helfen Zielvereinbarungen Hochschulen dabei, Prioritäten zu setzen und ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Hochschulleitung und Fakultäten zu schaffen.“ Allerdings gab es in den vergangenen Jahren kaum einen Überblick über die Nutzung dieses Management-Tools.

Eine aktuelle Befragung von Kanzler*innen an deutschen Universitäten zeigt nun, dass Zielvereinbarungen zwar verbreitet, aber noch längst nicht flächendeckend genutzt werden. Im Durchschnitt sind Zielvereinbarungen an deutschen Universitäten auf 3,9 Jahre angelegt. Große Unterschiede zeigt die Erhebung des CHE Centrum für Hochschulentwicklung je nach Einsatzart.

So haben oder hatten neun von zehn deutsche Universitäten eine Zielvereinbarung mit ihrem jeweiligen Wissenschaftsministerium abgeschlossen. Ebenfalls stark verbreitet sind Zielvereinbarungen zwischen Hochschulleitung und Fakultät. Rund zwei Drittel aller Universitätskanzler*innen gab an, solche Vereinbarungen zu nutzen, genutzt zu haben oder zukünftig einsetzen zu wollen. Diese Form der Übereinkunft scheint bereits etabliert zu sein, denn solche Zielvereinbarungen existieren größtenteils seit mehr als fünf Jahren.

Ebenfalls stark verbreitet sind Zielvereinbarungen im Rahmen von Berufungsverfahren, die an vier von fünf Universitäten bereits zum Einsatz kommen oder gekommen sind. Thematische Zielvereinbarungen zwischen Hochschulleitung und dezentralen Einheiten oder auch innerhalb der Verwaltung werden seltener eingesetzt. Zielvereinbarungen innerhalb einer Fakultät sind für 90 Prozent der Hochschulen noch Neuland. Hier sehen die CHE Autor*innen noch Potenzial, die Vorteile solcher verbindlichen Absprachen bis in die dezentralen Ebenen von Fakultäten und Verwaltung hinein zum Einsatz kommen zu lassen.

„Insgesamt schöpfen die Universitäten, die generelle Zielvereinbarungen mit ihren Fakultäten einsetzen, deren Potenzial gut aus. Zielvereinbarungen sind flexibel und werden ihrem Typ und den Bedarfen der Hochschule entsprechend angepasst“, fasst CHE Geschäftsführer Frank Ziegele die Ergebnisse der Analyse zusammen. Das Schaffen von Vertrauen und Verbindlichkeit werde dabei von vielen Beteiligten als wichtiger Zweck von Zielvereinbarungen geschätzt. Das CHE lobt auch, dass offenbar die Universitäten die Ziele von Hochschulleitung und Fakultäten gut austarieren und keine Zieldiktate von oben vorgesehen sind.

Chancen zur Verbesserung sehen die Autor*innen Melisande Riefler und Frank Ziegele im Prozess der klaren Zielformulierung, in zu vielen Vorgaben von oben bei konkreten Maßnahmen sowie bei der Verfahrenstransparenz. Ein stärkerer Einsatz von Schulungen und Fortbildungen zur Handhabung von Zielvereinbarungen wäre hierbei nach Ansicht des CHE wünschenswert.

 

Über die Publikation

Im Januar und Februar 2022 wurden die Kanzler*innen der 87 deutschen Universitäten zu einer Online-Befragung zum Thema Zielvereinbarungen eingeladen. Mit 40 Beteiligungen liegen Daten für 46 Prozent aller deutschen Universitäten vor. Die Studie des CHE entstand in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Hochschulfinanzierung der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands und wurde in der DUZ Wissenschaft & Management (05/2022) aufgegriffen.  Autor*innen der Publikation „Stand der Zielvereinbarungen an deutschen Universitäten: Eine Erhebung zur Verwendung interner Zielvereinbarungen“ sind Frank Ziegele und Melisande Riefler.

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Stand der Zielvereinbarungen an deutschen Universitäten 3. Juni 2022 454.05 KB 12671 downloads

Ziegele, Frank; Riefler, Melisande: Stand der Zielvereinbarungen an deutschen Universitäten...

Frank Ziegele

Geschäftsführer

Tel.: +49 5241 9761-24
Fax: +49 5241 9761-40
E-Mail: Frank.Ziegele@che.de

Assistenz:
Alexandra Tegethoff
Tel.: +49 5241 9761-22

Arbeitsschwerpunkte:
Hochschulmanagement und -steuerung ,Hochschulfinanzierung und -controlling, Veränderungs- und Strategieprozesse an Hochschulen, Hochschulranking, U-Multirank, internationale Vergleichsstudien und angewandte Hochschulforschung, gesellschaftliche Verantwortung von Hochschulen, Entwicklung von Hochschulsystemen

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