• Ulrich Müller
  • 1. Januar 2013

CHE-AP169: Das zentrale Problem des deutschen Studienfinanzierungssystems besteht in seiner Fragmentierung. Insgesamt folgt dieses System einer Versorgungs-, nicht aber einer dringend notwendigen erkennbaren Förderlogik. Es hält zwar ein nach Anspruchsgruppen ausdifferenziertes Spektrum von Finanzierungs- und Förderinstrumenten bereit. Diese Vielfalt stellt Studieninteressierte aber vor die Herausforderung, selber einen individuellen Finanzierungsmix zusammenzustellen. Unterschiedliche staatliche Instrumente (BAföG, Beitragsdarlehen der Länder, KfW-Studienkredit, Abschlussdarlehen des Bundesverwaltungsamtes, Deutschlandstipendium, Begabtenförderwerke) stehen unverbunden nebeneinander. Das intransparente, unabgestimmte Nebeneinander staatlicher Finanzierungshilfen ist ineffizient. Zudem konstruieren die Instrumente der Studienfinanzierung je für sich und in ihrer Gesamtheit einen Typus klassischer Norm-Studierender, der die heutige Vielfalt studentischer Lebensumstände überhaupt nicht abbildet. In Zeiten deutlich steigender und ausdifferenzierter Bildungsbeteiligung setzt das vorhandene zersplitterte System zu wenige Anreize zur Studienaufnahme und wirkt exkludierend.
Vorgeschlagen wird daher ein zukunftsfähiges System staatlicher Studienfinanzierung („Bundesstudienförderung“), das umfassend, transparent und flexibel gestaltet ist. Die Bundesstudienförderung sollte die Stärken der bisher separaten Instrumente beibehalten, aber ihre verwirrende Vielfalt beenden. Die einzelnen Elemente sollten einander komplementär und flexibel ergänzen. So können unter einem Dach unterschiedliche Zielsetzungen parallel bedient werden. Ein in sich konsistentes Gesamtsystem staatlicher Studienförderung sollte (ähnlich wie das 1986 in den Niederlanden eingeführte Drei-Säulen-Modell) aus drei Elementen bestehen:
• Eine pauschale Sockelförderung unabhängig vom Einkommen der Eltern (anstelle der bislang indirekten Zuschüsse wie Kindergeld und Kinderfreibetrag),
• Zuschläge nach Einzelfallprüfung (ähnlich dem Zuschussanteil des bisherigen BAföGs als staatliche Förderung ohne Rückzahlungsverpflichtung für bestimmte Zielgruppen) und
• einen frei zu bestimmenden Darlehensteil (er versetzt Studierende in die Lage, ihr Budget nach Bedarf aufzustocken und könnte auch weiterbildende Studiengänge und Zweitstudiengänge finanzieren).Autoren:
Müller, Ulrich; von Stuckrad, Thimo: „Bundesstudienförderung“ - Ein Vorschlag zur Integration von BAföG und Co. unter einem Dach, Gütersloh, CHE, 2013,
ISSN 1862-7188


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Ulrich Müller

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Hochschulräte, Individuelle Studienfinanzierung / Studienkredite, Studienbeiträge, Student Services / Studentenwerke, Landeshochschulgesetze, Reformmonitoring, staatliche Steuerung

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