Kein Geld Kein Geld

Die Bundesregierung will zum Wintersemester 2019/20 die BAföG-Sätze sowie die Einkommensfreibeträge erhöhen. Auf Bitten des Bundestages nahm das CHE Centrum für Hochschulentwicklung nun in Berlin im Bildungsausschuss Stellung zur geplanten BAföG-Reform. Dabei begrüßte das CHE grundsätzlich die geplanten Maßnahmen, hielt jedoch einen grundlegenden Kurswechsel in der staatlichen Studienfinanzierung für unvermeidlich.

Das geplante 26. BAföG-Änderungsgesetz der Großen Koalition sieht u.a. eine Erhöhung des Höchstsatzes von derzeit 735 Euro auf maximal 861 Euro vor. Sowohl die Bedarfssätze als auch die Einkommensfreibeträge sollen dafür ab dem kommenden Wintersemester angehoben werden. Zusätzlich soll potentiellen BAföG-Empfänger(inne)n durch geänderte Rückzahlungsbedingungen die Angst vor Verschuldung genommen werden.

Die geplanten Maßnahmen wurden vom CHE in seiner Stellungnahme am 8. Mai 2019 im Bildungsausschuss des Bundestages ausdrücklich begrüßt. Ulrich Müller, Leiter politische Analysen beim CHE, erläutert: „Die Anhebung der Bedarfssätze, Freibeträge und des Wohnzuschlags ist nicht nur sinnvoll, sondern längst überfällig.“

Studienfinanzierungsexperte Ulrich Müller sieht allerdings ein grundsätzliches Problem im bestehenden BAföG-System: So sinken die Förderzahlen trotz stetig steigender Studierendenzahlen konstant, die Zahl der Geförderten fiel von 2012 bis 2017 von 440.000 auf 364.000 im Monatsdurchschnitt. Andere Bausteine der Studienfinanzierung wie Studienkredite oder Stipendien gleichen dabei laut einer Analyse des CHE die schrumpfende Zahl der BAföG-Empfänger(innen) nicht aus.

Förderzahlen Studienfinanzierung_CHE
Entwicklung der Studierenden- und Studienberechtigtenzahlen im Vergleich mit den jeweiligen Anteilen der durch BAföG, durch Begabtenförderwerke und Deutschlandstipendien geförderten Studierenden sowie den Studierenden mit Studienkrediten an allen Studierenden im Zeitraum 2005 bis 2017 (Quelle: BMBF, eigene CHE-Erhebungen)

Ulrich Müller zieht deshalb das Fazit: „Das BAföG verliert immer mehr an Relevanz. Es erfüllt seinen Zweck, chancengerecht ein Hochschulstudium zu ermöglichen, nicht mehr ausreichend.“

In der aktuellen konjunkturellen „Schönwetterphase“ sei dies noch einigermaßen zu verschmerzen, weil da eher noch die Möglichkeit bestehe, sich durch die Unterstützung der Eltern oder Nebenjobs das Studium zu finanzieren. Eine Abhängigkeit von den Vorstellungen oder Möglichkeiten der Eltern sei jedoch fatal: Fallen diese Optionen bei einer Verschlechterung der Konjunktur weg, könne das BAföG in seiner jetzigen Konzeption diese Lücke nicht mehr auffangen.

Das CHE sieht akuten Handlungsbedarf für eine Reform, die sich bewusst an der Lebensrealität der heutigen Studierenden orientiert: „Die Hochschulwelt hat sich weiterentwickelt, das BAföG ist stehen geblieben. Das BAföG muss neu erfunden werden. Es ist dringend nötig, staatliche Studienförderung in einem größeren Horizont zu denken – und statt des vorgesehenen Reförmchens eine echte Reform zu konzipieren und umzusetzen.“

Dabei müsse auch das zentrale strukturelle Problem des Studienfinanzierungssystems angegangen werden, die Fragmentierung der staatlichen Studienförderung. Deutschland brauche ein zeitgemäßes, übergreifendes, in sich flexibles Gesamtmodell der staatlichen Studienfinanzierung. Das schaffe Erwartungssicherheit seitens der Studieninteressierten unabhängig vom Kontostand der Eltern.

Zum Download: Müller, Ulrich; von Stuckrad, Thimo: Stellungnahme des CHE zur BAföG-Reform 2019, Gütersloh, CHE
CHE Stellungnahme Bundestag BAfoeG Mai 2019.pdf

Ulrich Müller

Leiter politische Analysen

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Arbeitsschwerpunkte:
Hochschulräte, Individuelle Studienfinanzierung / Studienkredite, Studienbeiträge, Student Services / Studentenwerke, Landeshochschulgesetze, Reformmonitoring, staatliche Steuerung

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