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Ein Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen in Thüringen sieht vor, bestehende Sonderregelegungen aufgrund der Corona-Pandemie zu verlängern. Diese betreffen auch das Hochschulrecht. Das CHE begrüßt in einer schriftlichen Stellungnahme die vorgeschlagenen Maßnahmen und spricht sich dafür aus, gute Not-Lösungen dauerhaft im Thüringer Hochschulgesetz zu verankern.

Die regierenden Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatten 2020 im Thüringer Landtag ein „Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie“ beschlossen. Dieses ermöglichte u.a. Hochschulgremien den Einsatz von Videokonferenzen, Studierenden die Nachholung von Prüfungsleistungen oder die Weitergewährung von Stipendien.

Für die Verlängerung der umgesetzten Sonderregelungen ist nun ein zweites Gesetz erforderlich. Zu dessen Entwurf (Drucksache 7/2285) hat das CHE Centrum für Hochschulentwicklung für den Innen- und Kommunalausschuss des Thüringer Landtags nun eine schriftliche Stellungnahme eingereicht.

Das CHE begrüßt die Verlängerung der vorgeschlagenen Maßnahmen, die den Bereich des Hochschulrechts betreffen. Darüber hinaus wird angeregt, die Sonderregelegungen dahingehend zu evaluieren, ob sie zumindest in Teilen dauerhaft ins Thüringer Hochschulrecht eingehen könnten. „Viele Maßnahmen, wie etwa Online-Konferenzen von Hochschulgremien, haben sich während des vergangenen Jahres in der Praxis etabliert, und sollten deshalb dauerhaft durch das Landes-Hochschulrecht ermöglicht werden“, argumentiert Ulrich Müller, Leiter politische Analysen beim CHE.

Daneben hat sich besonders die Rechtslage bei digitalen Prüfungen bundesweit als besondere Herausforderung für Hochschulen erwiesen. „Diese Unsicherheit führt aktuell noch häufig dazu, dass Lehrende auch in der Pandemie weiterhin Präsenzklausuren schreiben lassen – auch gegen den Protest von Studierenden und unter Gefährdung von Studierenden und Personal“, erläutert Jannica Budde. Die Projektmanagerin für das Hochschulforum Digitalisierung beim CHE plädiert deshalb dafür, landesweit gültige rechtssichere digitale Prüfungsszenarien zu schaffen. Dabei sollte das Land u.a. auch Expert*innen wie Landesdatenschutzbeauftragte oder Landes-IT-Beauftragte einbeziehen.

Den Einsatz von Online-Proctoring, also der digitalen Überwachung von Prüflingen, sieht Budde dagegen nicht als zukunftsweisende Lösung, sondern empfiehlt vielmehr Anreize und Richtlinien für kompetenzorientiertes Prüfen. Dieses beinhaltet die Prüfungsabfrage von erlernten Kompetenzen anstelle reiner Wissensabfrage.

Ulrich Müller

Leiter politische Analysen

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E-Mail: Ulrich.Mueller@che.de

Assistenz:
Tanja Ologe
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Arbeitsschwerpunkte:
Hochschulräte, Individuelle Studienfinanzierung / Studienkredite, Studienbeiträge, Student Services / Studentenwerke, Landeshochschulgesetze, Reformmonitoring, staatliche Steuerung

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