Winde, M.; Müller, U. (2020): Hochschulräte als Teil guter Hochschulgovernance, In: Fuhrmann, M.; Güdler, J.; Kohler, J.; Pohlenz, P.; Schmidt, U. (Hrsg.): Handbuch Qualität in Studium, Lehre und Forschung. Berlin: DUZ Verlags- und Medienhaus GmbH, Ausgabe 72, C 3.24.

 

Der Hochschulrat (teilweise auch Kuratorium, Stiftungsrat, Universitätsrat oder Aufsichtsrat genannt) ist in allen Bundesländern mit Ausnahme Bremens fester Bestandteil der Hochschulgovernance. Er nimmt eine zentrale Rolle für die strategische Entwicklung und Steuerung der jeweiligen Hochschule ein. Zum echten Gewinn für die Hochschule wird ein Hochschulrat jedoch nur, wenn seine Rolle sinnvoll definiert ist, wenn kundige und engagierte Externe sich auf ein konstruktiv kritisches Miteinander mit Hochschulleitung und Senat einlassen – und wenn die Arbeitsstrukturen adäquat gestaltet sind. Ansonsten sorgt ein Hochschulrat unter Umständen für mehr Schaden als Nutzen. Erfolgsfaktoren, die sich in den letzten 15 bis 20 Jahren herauskristallisiert haben, geben Hochschulen und Hochschulräten hier Orientierung. In einem Beitrag für das HandbuchQualität in Studium, Lehre und Forschung befassen sich Ulrich Müller (CHE) und Mathias Winde (Stifterverband) mit der Bedeutung von Hochschulräten als Teil guter Hochschulgovernance.

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Ulrich Müller

Leiter politische Analysen

Tel.: +49 5241 9761-56
Fax: +49 5241 9761-40
E-Mail: Ulrich.Mueller@che.de

Assistenz:
Tanja Ologe
Tel.: +49 5241 9761-58

Arbeitsschwerpunkte:
Hochschulräte, Individuelle Studienfinanzierung / Studienkredite, Studienbeiträge, Student Services / Studentenwerke, Landeshochschulgesetze, Reformmonitoring, staatliche Steuerung

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