Durch die Covid-19-Pandemie sind bundesweit Studierende in existenzielle finanzielle Nöte geraten. Der Deutsche Bundestag berät am 7. Mai, wie sie unterstützt werden können. Das CHE Centrum für Hochschulentwicklung nimmt auf Bitten des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Stellung zu den bisherigen Überlegungen.

Die Regierungsfraktionen planen, den Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, über den Studierende bereits bisher bis zu 650 Euro pro Monat aufnehmen können, bis März 2021 zinslos zu stellen und für internationale Studierende zu öffnen. Zusätzlich sollen 100 Mio. Euro „als kurzfristige Überbrückungshilfe“ für besonders in Not geratene Studierende bereitgestellt werden, die keine andere Unterstützung in Anspruch nehmen können. Dafür soll ein „Corona-Nothilfefonds“ der Studierendenwerke – ohne Rückzahlungsverpflichtung – eingerichtet werden.

Aufgrund ausbleibender BAföG-Reformen sei, so das CHE in seiner Stellungnahme, die Studienfinanzierung in den letzten Jahren zunehmend durch finanzielle Unterstützungsleistungen der Elternhäuser sowie durch Erwerbstätigkeit der Studierenden während des Hochschulstudiums gewährleistet worden – das wirke sich nun, wenn die Konjunktur einbreche, fatal aus. Deshalb sei tatsächlich anzunehmen, dass eine größere Zahl von Studierenden aktuell in existenzieller Not ist, da sie wegen der Corona-Pandemie und ihrer Folgen ihren Nebenjob verloren haben oder nicht mehr im bisherigen Ausmaß durch ihre Eltern unterstützt werden können.

Ulrich Müller, Leiter politische Analysen im Centrum für Hochschulentwicklung: „Die Bundesregierung muss jetzt zügig ein Signal setzen, dass angesichts der aktuellen Corona-Krise das Studium nicht unterbrochen oder abgebrochen werden muss. Ansonsten droht eine Einschränkung chancengerechter Bildungsbeteiligung. Der Ansatz, ‚Überbrückungshilfe‘ über die Studierendenwerke anzubieten sowie bedürftigen Studierenden die Aufnahme zusätzlicher Mittel als Darlehen zu ermöglichen, ist grundsätzlich richtig. Das zinslose Darlehen sollte aber, wie es die Fraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN und die Fraktion der FDP vorschlagen, in das BAföG-System integrieren werden.“

Das BAföG sei nicht nur deutlich etablierter und akzeptierter als der KfW-Studienkredit, es habe auch wesentlich kulantere und studierendenfreundlichere Rückzahlungsmodalitäten. Zudem gelte bei den BAföG-Darlehensbausteinen eine dauerhafte Nullzins-Politik – in Bezug auf Verschuldungsängste und Risikominimierung sei der BAföG-Ansatz also wesentlich attraktiver als der Ansatz, die Corona-Hilfe beim KfW-Studienkredit zu verorten.

Müller: „Es reicht nicht aus, die Zinsfreiheit beim KfW-Studienkredit nur ein Jahr lang zu gewährleisten. Danach zahlen Studierende ab April 2021 schließlich wieder den üblichen Zinssatz – und zwar bis zum Ende der Rückzahlungsphase. Es darf nicht der Eindruck entstehen, der Lockdown würde genutzt, um mit einem kurzfristigen Lockvogelangebot langfristig zahlende Kunden für die KfW zu werben.

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Stellungnahme des CHE zum Gesetzesentwurf und weiteren Anträgen zur Unterstützung der Studierenden aufgrund der COVID-19-Pandemie 4. Mai 2020 310.55 KB 57374 downloads

Müller, Ulrich: Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen und zu...

Ulrich Müller

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Hochschulräte, Individuelle Studienfinanzierung / Studienkredite, Studienbeiträge, Student Services / Studentenwerke, Landeshochschulgesetze, Reformmonitoring, staatliche Steuerung

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