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Trotz steigender Studierendenzahlen erlebt das BAföG in Deutschland einen dramatischen Bedeutungsverlust. Abhilfe soll eine Reform der Ampel-Koalition schaffen. Im Bildungsausschuss des Bundestags nahm das CHE Centrum für Hochschulentwicklung heute Stellung zum entsprechenden BAföG-Änderungsgesetz. Dabei bewertet das CHE die geplanten Änderungen zwar als deutliche Verbesserung, plädiert aber für ein grundsätzlich neues Modell der Studienfinanzierung in Deutschland.

Das BAföG verliert in Deutschland seit Jahren immer stärker an Bedeutung. Seit dem Jahr 2012 erreicht die BAföG-Quote jedes Jahr einen neuen Tiefststand. 2020 lag der Geförderten-Anteil an allen Studierenden in Deutschland nur noch bei rund 11 Prozent.

Das 27. BAföG-Änderungsgesetz (Drs. 20/1631), das die regierende Ampel-Koalition nun vorgelegt hat, soll helfen, die BAföG-Förderung für eine größere Zahl an Studierenden zu öffnen. Gleichzeitig sollen dabei gestiegene Lebenshaltungskosten als auch diversere Bildungsbiografien stärker berücksichtigt werden. Hierzu sollen es Anhebungen bei den Freibeträgen, Bedarfssätzen sowie der bisherigen Altersgrenzen geben. Das CHE wurde zum Gesetzesentwurf für den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestags am 18. Mai in Berlin um eine Stellungnahme gebeten. Diese berücksichtigt zusätzlich einen Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 20/1734) zur zukünftigen Gestaltung des BAföG.

Grundsätzlich begrüßt das CHE alle vorgesehenen Änderungen im Rahmen des Regierungsentwurfes und sieht alle geplanten Anhebungen bisheriger Bemessungs- und Altersgrenzen als deutliche und überfällige Verbesserung gegenüber dem bisherigen Status Quo. Des Weiteren werden auch die Erleichterung der digitalen Antragstellung oder die vorgesehene Verordnungsermächtigung gelobt, die eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer in Krisensituationen, wie etwa Corona, erleichtert.

„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist richtig und unterstützenswert, allerdings ist der Nachholbedarf beim BAföG mittlerweile so groß, dass eine einzige Reform nicht alle Probleme auf einen Schlag beheben kann“, bilanziert Ulrich Müller. „Mit dem Baujahr 1971 ist das BAföG ein Oldtimer, der jahrelang gute Dienste geleistet hat, nun aber immer weniger zum Einsatz kommt. Jetzt schraubt man aus Nostalgie noch einmal daran herum, aber dennoch droht das jetzige BAföG zum Museumsstück zu werden. Nötig ist ein zeitgemäßes Nachfolgemodell, das die veränderten Anforderungen nachschulischer Bildung berücksichtigt“, so der Leiter politische Analysen beim CHE.

Das CHE spricht sich dafür aus, im Zuge der BAföG-Reform ein zukunftsfähiges System staatlicher Studienfinanzierung zu entwerfen. Dieses müsste mindestens den KfW-Studienkredit, den Bildungskredit und die Überbrückungshilfe zu einem umfassenden und in sich flexiblen Systems der Studienfinanzierung bündeln, Studienbeiträge an privaten Hochschulen vorfinanzieren und unterschiedliche Bildungsbiografien und Geschwindigkeiten beim Studium berücksichtigen. Nur ein solches verständliches wie verlässliches Modell der Studienfinanzierung könne nach Ansicht des CHE dauerhaft eine chancengerechte Beteiligung an hochschulischer Bildung gewährleisten.

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CHE Stellungnahme zum 27. BAföG-Änderungsgesetz 18. Mai 2022 516.14 KB 13712 downloads

Müller, Ulrich: Stellungnahme des CHE zum Siebenundzwanzigsten Gesetz zur Änderung...

Ulrich Müller

Leiter politische Analysen

Tel.: +49 5241 9761-56
Fax: +49 5241 9761-40
E-Mail: Ulrich.Mueller@che.de

Assistenz:
Tanja Ologe
Tel.: +49 5241 9761-58

Arbeitsschwerpunkte:
Hochschulräte, Individuelle Studienfinanzierung / Studienkredite, Studienbeiträge, Student Services / Studentenwerke, Landeshochschulgesetze, Reformmonitoring, staatliche Steuerung

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